Coronavirus
Allgemeines
Es gibt keine Maskenpflicht mehr, wir bitten Sie aber sich, uns und Andere zu schützen, indem Sie weiterhin – insbesondere bei Infektzeichen – eine medizinischen Mund- und Nasenbedeckung in der Praxis tragen.
Wer Infektzeichen hat, soll bitte weiterhin NICHT direkt in die Praxis kommen. Kontaktieren Sie uns telefonisch!
Aktuelle Informationen zum Coronavirus und den Umgang in der Gesundheitsfürsorge finden Sie auf den folgenden Internetseiten vom Kreis Steinfurt, RKI
Zu den Corona-Impfstoffen finden Sie aktuelle Informationen bei: Paul Ehrlich Institut
Wir vom Praxisteam geben unser Bestes und orientieren uns dabei an den aktuellen Empfehlungen.
Corona-Impfungen
Wir impfen weiterhin regelmäßig in unserer Praxis.
Es haben sich aber folgende Änderungen ergeben: seit April 2023 zahlt der Bund nicht mehr die Impfungen, sondern Ihre Krankenversicherung. Diese zahlen die Impfung nur, wenn eine Empfehlung für Sie seitens der STIKO vorliegt. Das Bundesgesundheitsministerium hat festgelegt, dass auch eine Impfung, die „medizinisch erforderlich“ ist, von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Eine Impfung allein aufgrund eines Patientenwunsches ist auf dieser Grundlage nicht mehr möglich.
Sprechen Sie uns gerne an!
Bitte rufen Sie uns an – wir vergeben KEINE Termine per Mail.
1. + 2. Impfung:
Die ersten beiden Impfungen werden im Abstand von 3-6 Wochen für alle ab 12 Jahren empfohlen. Hierbei darf nur der ursprüngliche Wild-Typ-Impfstoff (bei uns BioNTech/Pfizer (Comirnaty®)) verwendet werden.
Sämtliche Auffrischimpfungen erfolgen aktuell mit dem neuen an Omicron angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer (Comirnaty®).
3. Impfung:
Allen Personen ab 12 Jahren wird grundsätzlich eine Auffrischimpfung empfohlen, die im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung erfolgen soll.
4. Impfung:
Eine 2. Auffrischimpfung wird von der ständigen Impfkomission (STIKO) für Menschen ab 60 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt) empfohlen. Die 2. Auffrischimpfung soll frühestens 6 Monate nach der letzten Impfung oder Infektion erfolgen.
5. Impfung:
Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es sinnvoll sein nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung oder Infektion) noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.
Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften.
Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören, sprechen oder rufen Sie uns an. Wir vergeben keine Termine über E-Mail.
Eine serologische Antikörpertestung wird nicht grundsätzlich empfohlen, da der Wert nicht bekannt ist, ab dem man auf eine erneute Impfstoffdosis verzichten würde, bzw. eine erneute Impfung durchführen sollte.
Für ERSTIMPFUNGEN bringen Sie bitte folgende Unterlagen ausgefüllt mit:
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